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Betreuung der Masterarbeit und Abnahme der Masterprüfung

Prüfungsberechtigte der Masterarbeit
Der*die Betreuer*in der Masterarbeit muss in der Regel habilitiert sein und dem Institut für Philosophie angehören. In Ausnahmefällen kann der*die Betreuer*in auch eine nichthabilitierte promovierte Person eines anderen Instituts sein. Hierüber entscheidet in letzter Instanz der*die Studiendekan*in der Geisteswissenschaftlichen Fakultät. Ein Formblatt für den entsprechenden Antrag findet sich hier auf der zweiten Seite.

Reguläre Betreuer*innen von Masterarbeiten sind die folgenden Professor*innen:

  • Univ.-Prof. Dr. Christine Abbt (Institut für Philosophie, Arbeitsbereich Politische Philosophie)
  • Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr.iur. Christian Hiebaum (Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen, Fachbereich Rechtsphilosophie)
  • Univ.-Prof. Dr. Matthias Klatt (Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen, Fachbereich Rechtsphilosophie)
  • Univ.-Prof. Dr. Lukas Meyer (Institut für Philosophie, Arbeitsbereich Praktische Philosophie)
  • Univ.-Prof. Dr. Ursula Renz (Institut für Philosophie, Arbeitsbereich Geschichte der Philosophie)
  • Univ.-Prof. Mag. Dr.phil. Sonja Rinofner (Institut für Philosophie, Arbeitsbereich Klassische Phänomenologie)

In Ausnahmefällen kommen als Betreuer*in der Masterarbeit folgende Personen in Frage:

  • Dr.phil BA MA Elias Moser (Institut für Philosophie, Arbeitsbereich Praktische Philosophie)
  • Dr.phil. Norbert Paulo (Institut für Philosophie, Arbeitsbereich Praktische Philosophie)
  • Dr. Adriana Placani (Institut für Philosophie, Arbeitsbereich Politische Philosophie)
  • Mag.phil. Dr.phil MA Thomas Pölzler (Institut für Philosophie, Arbeitsbereich Praktische Philosophie)
  • Dr. phil Barbara Reiter (Institut für Philosophie)
  • Ass.-Prof. Dr.phil. MA Pranay Sanklecha (Institut für Philosophie, Arbeitsbereich Praktische Philosophie)
  • PD MMag. Dr.phil. habil. Harald Stelzer (Forschungsmanager des Profilbereichs Climate Change Graz)

Prüfungsberechtigte für die Masterprüfung
Alle Mitglieder der Prüfungskommission müssen in einschlägigen Fächern habilitiert sein, es sei denn du hast eine oben genannte Ausnahmeregelung mit dem*der Vizedekan*in getroffen. Der Kommission gehören im Regelfall drei Mitglieder an:

  1. Der*die Betreuer*in der Masterarbeit als Erstprüfer*in
  2. Ein*e Zweitprüfer*in (im Falle des Double Degrees muss es sich hierbei um den*die Zweitbetreuer*in der Masterarbeit von der Universität Bochum handeln). Der*die Zweitprüfer*in muss zwingend im Prüfungsfach habilitiert sein.
  3. Ein*e Prüfungsvorsitzende*r, der*die als Protokollant*in fungiert. Der*die Vorsitzende*r kann in Ausnahmefällen eine nichthabilitierte promovierte Person sein, allerdings nur, wenn die beiden anderen Mitglieder der Prüfungskommission habilitiert sind. Auch hierüber entscheidet der*die Vizedekan*in der Geisteswissenschaftlichen Fakultät.

Studienkoordination

Priv.-Doz. MMag. Dr.phil.

Harald Stelzer

Studienkoordinator


Univ.-Prof. Dr.phil.

Lukas Meyer

Institut für Philosophie

Institut für Philosophie

Telefon:+43 316 380 - 2300


Kontakt

Projektmanagement / Erste Ansprechperson
Attemsgasse 25/II 8010 Graz
Mag. Kanita Kovacevic Telefon:+43 (0)316 380 - 2299
Fax:+43 (0)316 380 - 9705

Bitte um Terminvereinbarung

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