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Zulassung zum Masterstudium PELP

Inskription Master PELP
Studierende, die die Zulassungsvoraussetzungen für den Master PELP laut Curriculum bzw. Studienplan (abgeschlossenes BA Studium oder Diplomstudium der Philosophie) erfüllen, können sich wie gewohnt für den Master PELP inskribieren. Auf der Seite der Studienabteilung finden Sie alle wichtigen Informationen zur Inskription.

Holzwürfel mit Häkchen vor blaugrauem Hintergrund ©Parradee - stock.adobe.com
©Parradee - stock.adobe.com

Inskription Double Degree PELP
Studierende, die sich für das Double Degree PELP interessieren und die Zulassungsvoraussetzungen laut Curriculum bzw. Studienplan erfüllen, können sich auf gewohntem Wege für den Double Degree PELP inskribieren. Auf der Seite der Studienabteilung finden Sie alle wichtigen Informationen zur Inskription. Zusätzlich sollten sie allerdings die Seite Double Degree - Ablauf und Bewerbung konsultieren.

Inskription mit Auflage
Auch Studierende, die im Bachelor nicht Philosophie studiert haben, können sich im PELP-Master inskribieren. In diesem Fall wird eine sog. "Auflage" erteilt, laut der sie max. 30 ECTS-Anrechnungspunkte aus dem BA Studium Philosophie nachholen müssen. Sollten im Rahmen des bisherigen Studiums bereits einige ECTS-Anrechnungspunkte im Bereich Philosophie gesammelt worden und nachweisbar sein, reduziert sich der Umfang der Auflage dementsprechend. Die laut erteilter Auflage erforderlichen ECTS-Anrechnungspunkte müssen noch nicht zu Beginn des Studiums nachgewiesen werden, sondern spätestens bis zum Masterabschluss.
Für die Inskription mit Auflage ist folgender Ablauf vorgesehen:

  1. Die:der Studierende schickt den Antrag auf Zulassung zum Masterstudium samt allen notwendigen Unterlagen (siehe hierfür die Website der Studienabteilung) per Mail an zulassung.master(at)uni-graz.at.
  2. Nachdem der Antrag vollständig eingelangt ist, wird er an die:den Vorsitzende:n der Curriculakommission weitergeleitet. Dieser sendet eine Stellungnahme an die Studienabteilung zurück.
  3. Die Stellungnahme wird an die:den Studienrechtsjuristin bzw. Studienrechtsjuristen weitergeleitet.
  4. Von dort erhält die:der Studierende dann ein Schreiben zur Wahrung des Parteiengehörs und anschließend erst ihren Zulassungsbescheid, mit welchem die Inskription möglich ist.
  5. Für die Inskription selbst muss sich die:der Studierende dann wieder mit der Studienabteilung (zulassung.master(at)uni-graz.at) in Verbindung setzen.

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